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Alle Contour-Lichtbogenschutzsets sind gemäß EN 166:2001 und 170:2002, GS-ET-29:
2011-05 (Klasse 2 Prüfkammerverfahren bei 423 kJ/m2 ~ 10 cal/cm2) zertiziert
und sind konform mit Anhang II der PSA-Verordnung (EU) 2016/425. Der graue HT-
Gesichtsschutz ist dafür konzipiert, den Anforderungen von ANSI/ISEA Z87.1-2015 zu
entsprechen, und wurde bei einem ATPV-Wert von 26 cal/cm2 gemäß ASTM F2178:2008
(PSA-Kategorie 2 gemäß NFPA 70E:2015) geprüft.
Erklärung der Kennzeichnungen der Blende zum persönlichen Augenschutz gemäß
EN166
1 Optische Klasse
B Stoß bei mittlerer Energie (Hochgeschwindigkeitstest; 6-mm-
Stahlkugel bei 120 m/s bei Raumtemperatur)
3 Schutz gegen Flüssigkeitsspritzer
8-2-0 8 - Widerstand gegen Kurzschluss-Lichtbögen,
2 - Lichtbogenschutzklasse 2 (423 kJ/m² ~ 10,1 cal/cm²,
Prüfkammerverfahren),
0 - Lichtdurchlässigkeit Klasse gemäß GS-ET-29: 2011-5
2C-1,2 2 – UV-Filter gemäß EN 170
C – Verbesserte Farberkennung
1,2 - UV-Schutzniveau (> = 74,4 % VLT)
2C-1,7 2 – UV-Filter gemäß EN 170
C – Verbesserte Farberkennung
1,7 - UV-Schutzniveau (>=43,2 % VLT)
(<=58,1 % VLT)
CE 1883 CE-Kennzeichnung mit Kennnummer der notizierten Stelle gemäß
PSA-Verordnung (EU) 2016/425, Artikel 17, für Produkte der
Kategorie III erforderlich
Erklärung der Kennzeichnungen der Blende zum persönlichen Augenschutz gemäß
ANSI Z87.1
Z87+ Aufprall mit hoher Geschwindigkeit (Stahlkugel mit 0,25 Zoll
Durchmesser bei 300 Fuß/s)
S Linsen für spezielle Zwecke
6. Reinigung
Reinigen und überprüfen Sie die Contour-Lichtbogenschutzblende vor und nach jedem
Gebrauch. Reinigen Sie die Contour-Lichtbogenschutzblende mit einem feuchten Tuch,
sofern sie nicht zu stark verschmutzt ist. Falls eine weitere Reinigung notwendig sein
sollte, reinigen Sie das Produkt mit milder Seife und Wasser und tupfen Sie es trocken.
Falls dies zur Reinigung und Überprüfung erforderlich ist, nehmen Sie die Contour-
Lichtbogenschutzblende vom Helmträger ab. Vergewissern Sie sich vor Gebrauch, dass
alle Komponenten wieder richtig zusammengebaut sind.
Die Contour-Lichtbogenschutzblende ist mit einer permanenten Anti-Beschlag-
Beschichtung versehen. Falls die Blende beschlägt, ist dies ein Hinweis auf
Ablagerungen auf der Blende, die wie oben beschrieben entfernt werden sollten.
7. Lagerung
Zur Erzielung optimaler Ergebnisse lagern und transportieren Sie die Contour-
Lichtbogenschutzblende in einer Schutztasche. (HINWEIS: Verschiedene
Verpackungsmaterialien enthalten Lösungsmittel, die das Schutzniveau beeinträchtigen
können.) Halten Sie die Contour-Lichtbogenschutzblende bei Lagerung und Transport
vom Sonnenlicht oder künstlichem UV-Licht fern und bewahren Sie sie in einer sauberen,
trockenen Umgebung bis zu fünf Jahre auf. Die Lagertemperatur sollte zwischen -10 °C
und 45 °C betragen.
8. Wartung, Reparatur und Ersatz
Die Contour-Lichtbogenschutzblende (einschließlich des permanent befestigten
Kinnschutzes) muss ersetzt werden, wenn sie:
• zerkratzt oder beschädigt ist,
• einem Störlichtbogen ausgesetzt wurde,
• Chemikalien, Ölen oder Schmiermitteln ausgesetzt wurde*,
• durch einen mechanischen Stoß beschädigt wurde*,
• ihre normale Lebensdauer erreicht hat (siehe Abschnitt 9),
• großer Hitze oder zu stark dem Sonnenlicht ausgesetzt wurde*,
• für lange Zeitdauer Feuer ausgesetzt wurde*.
* ACHTUNG: Beschädigungen, die durch die oben genannten Vorfälle verursacht
wurden, sind möglicherweise für den Endbenutzer nicht sichtbar.
ACHTUNG: Der Schutz gegen die thermischen und mechanischen Gefährdungen eines
Störlichtbogens kann nur unter Verwendung von CENTURION Originalkomponenten und
-ersatzteilen gewährleistet werden.
9. Prüfkriterien und Bestimmung des Endes der
Nutzungsdauer
Überprüfen und ersetzen Sie alle beschädigten oder verschlissenen Komponenten.
Verwenden Sie die Contour-Lichtbogenschutzblende niemals wieder, wenn sie an
einem Störlichtbogen-Vorfall beteiligt war oder wenn ein anderes der oben aufgeführten
Ersatzkriterien erfüllt wird.
Die normale Lebensdauer der klargrauen HT-Blende und grauen HT-Blende beträgt
zehn Jahre und die der hellgrünen Blende fünf Jahre, doch CENTURION empehlt, die
Blende zu ersetzen, wenn jegliche der in Abschnitt 8 aufgelisteten Kriterien erfüllt werden.
Die Contour-Lichtbogenschutzblende wird aus hochwertigen Materialien in führenden
Fertigungsprozessen hergestellt und ist zur langfristigen Verwendung konzipiert.
Dennoch kann sie, wie jedes Produkt aus Kunststoff oder Kunststofegierungen, durch
typische Kombinationen alltäglicher Arbeitsfaktoren beeinträchtigt werden, beispielsweise
UV-Strahlung, Kontakt mit Öl und Schmiermitteln, Kratzer und mechanische Stöße.
Aus Sicherheitsgründen wird der Benutzer gebeten, die Benutzungsdauer zu
verfolgen und einen sicheren Zeitpunkt zum Ersatz in Erwägung zu ziehen. Dies
ist eine allgemeine Sicherheitsempfehlung, die unabhängig von der CENTURION
Lichtbogenschutztechnologie gilt.
Herstellungsdatum: Die Contour-Lichtbogenschutzblende ist wie folgt mit einem
Herstellungsdatum und einer Chargennummer gekennzeichnet:
W1912-0356 (Produktionsjahr und -monat, d. h. Dezember 2019 und Produkt-
Chargennummer)
10. Gefährdungsbeurteilung
Zur Auswahl der angemessenen Augen- und Gesichtsschutzsysteme muss durch gut
geschulte Fachkräfte eine Gefährdungs- und Risikobeurteilung vorgenommen werden,
und der Augen- und Gesichtsschutz oder Helm darf nie in Umgebungen mit einem
höheren Risikograd als dem in den Kennzeichnung angegebenen Schutzgrad verwendet
werden. Entsprechend dieser Gefährdungs- und Risikobeurteilung sollte die Contour-
Lichtbogenschutzblende mit weiterer PSA für Störlichtbogenschutz kombiniert werden,
beispielsweise Lichtbogenschutzkleidung, Lichtbogenschutzhandschuhe usw.
Eine unsachgemäße Verwendung, z. B. bei höherem Lichtbogenrisiko als dem, für
das das Produkt zugelassen ist, kann schwere Gesundheitsschäden beim Benutzer
verursachen oder ihn in Lebensgefahr bringen.
11. REACH-Erklärung
Centurion bestätigt, dass dieses Produkt sowie seine Verpackung keinen der SVHC
in einer Menge von mehr als 0,1 % enthält, gemäß REACH-Artikel 57, Anhang XIV,
Richtlinie Nr. 67/548/EWG.
EU-BAUMUSTERPRÜFUNG DURCH:
ECS GmbH
Hüttfeldstraße 50, 73430 Aalen, Deutschland
Telefon: +49 7361 9757396, Fax: +49 7361 5562434
Notizierte Stelle Nr. 1883
FORTWÄHRENDE KONFORMITÄTSBEWERTUNG DURCH:
BSI Group The Netherlands B.V., Say Building, John M. Keynesplein 9, 1066 EP,
Amsterdam, Niederlande (Benannte Stelle Nr. 2797) oder BSI Assurance UK Ltd,
Kitemark Court, Davy Avenue, Knowlhill, Milton Keynes MK5 8PP, Vereinigtes Königreich
(Benannte Stelle Nr. 0086), wie auf dem Produktetikett angegeben.
Centurion Safety Products Ltd
21 Howlett Way, Thetford
Norfolk, IP24 1HZ
Vereinigtes Königreich
Dieses Produkt kann im Müll entsorgt oder als „gemischte Kunststoffe“ recycelt werden.