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5. HINWEIS FÜR BETRIEB UND WARTUNG
5.1 Druckminderer stets vor Beschädigung schützen (Sichtprüfung in regelmäßigen
Abständen).
5.2 Die werksseitige Einstellung des Abblaseventils darf nicht geändert werden.
5.3 Auf einwandfreien Zustand von Anschlußdichtungen, Dichtflächen und Manometern
achten.
5.4 Bei Störungen, z.B. Ansteigen des Hinterdruckes bei Entnahme = 0, bei Undichtigkeit
gegen die Atmosphäre, defekten Manometern oder bei Ansprechen des Sicherheitsventils,
Druckminderer außer Betrieb nehmen, sofort Flaschenventil schließen.
Auftretende Störungen können viele Ursachen haben. Vermeiden Sie zu Ihrer eigenen
Sicherheit eigenmächtiges Manipulieren und Reparieren.
Verwenden Sie keine Mittel wie Detektionssprays, die Glykol
(Ethylenglykol / Propylenglykol) enthalten.
6. REPARATUR
6.1 Reparaturen an Druckminderern dürfen nur von sachkundigen und geschulten Personen
in autorisierten Fachwerkstätten ausgeführt werden. Hierbei dürfen nur Original-Ersatzteile
verwendet werden.
6.2 Bei eigenmächtigen Reparaturen oder Änderungen von seiten des Verwendersoder
Dritten ohne Genehmigung des Herstellers wird die Haftung für die daraus entstehenden
Folgen aufgehoben.
FLASCHENDRUCKMINDERER MIT MANOMETERMENGENANZEIGE
Für diese Druckminderer gelten ebenfalls die Punkte 1 bis 7 vorstehender Betriebsanleitung.
Die mittels Einstellschraube (5) eingestellte Durchflußmenge wird am Manometer mit
Mengenanzeige (4) abgelesen.
In Druckminderern mit Manometer-Mengenan-zeige ist eine Meßblende (Drossel) (9)
eingebaut. Prüfen Sie, ob in Ihrer Anlage bereits eine Meßblende eingebaut ist. Wenn ja, muß
diese entfernt werden, da sie in ihrer Bohrung nicht auf den Druckminderer abgestimmt ist.
HINWEIS! Bitte verwenden Sie die Produkte nur für den von RHÖNA vorgesehenen Ge-
brauch und nur, wenn Sie die Anwendung beherrschen und die sicher- heitstechnischen
Richtlinien bzw. Sicherheitsvor- kehrungen beachten. Sollten Unsicher- heiten bei der
Anwendung des Produktes bestehen, verlangen Sie vor Gebrauch weitere spezielle RHÖNA
Produktinformation oder sprechen Sie mit einen RHÖNA Spezialisten.
ACHTUNG: Diese Betriebsanleitung gilt auch für RHÖNA-Druckminderer anderen Designs.
Die Abbildungen gelten entsprechend.
7. ABFALLWIRTSCHAFT
Gemäß dem Artikel 33 der REACH-Verordnung verpflichtet sich die Gesellschaft
verantwortungsbewusster Hersteller, alle Kunden darüber zu informieren, wenn die
Materialien 0,1% oder mehr der auf der Liste aufgeführten besonders besorgniserregenden
Stoe (SVHC) enthalten.
Die am häufigsten für Gehäusekörper und andere Messingbauteile verwendeten
Messinglegierungen enthalten 2-3% Blei (Pb). Am Ende seiner Lebensdauer muss das
Erzeugnis von einem zugelassenen Metallrecyclingunternehmen entsorgt werden, um eine
wirksame Entsorgung des Materials bei minimalen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit
zu gewährleisten.