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Personen, welche die Maschine bedienen und warten,
müssen mit dieser vertraut und über mögliche Gefah-
ren unterrichtet sein.
Darüber hinaus sind die geltenden Unfallverhütungs-
vorschriften genauestens einzuhalten.
Sonstige allgemeine Regeln in arbeitsmedizinischen
und sicherheitstechnischen Bereichen sind zu beach-
ten.
Veränderungen an der Maschine schließen eine Haf-
tung des Herstellers und daraus entstehende Schäden
gänzlich aus.
Die Maschine darf nur mit Originalteilen und Original-
zubehör des Herstellers betrieben werden.
• Der Hydraulik-Holzspalter ist nur für stehenden Be-
trieb einsetzbar, Hölzer dürfen nur stehend in Faser-
richtung gespalten werden. Die Abmessungen der
zu spaltenden Hölzer:
Holzlänge 1040 mm
ø min. 100 mm, max. 300 mm
• Holz niemals liegend oder gegen die Faserrichtung
spalten.
• Die Sicherheits- Arbeits- und Wartungsvorschriften
des Herstellers sowie die in den technischen Daten
angegebenen Abmessungen müssen eingehalten
werden.
• Die zutreenden Unfallverhütungsvorschriften und
die sonstigen allgemein anerkannten sicherheits-
technischen Regeln müssen beachtet werden.
• Die Maschine darf nur von Personen genutzt, ge-
wartet oder repariert werden, die damit vertraut und
über die Gefahren unterrichtet sind. Eigenmächtige
Veränderungen an der Maschine schließen eine
Haftung des Herstellers für daraus resultierende
Schäden aus.
• Die Maschine darf nur mit Originalzubehör und Ori-
ginal-Werkzeugen des Herstellers genutzt werden.
• Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als
nicht bestimmungsgemäß. Für daraus resultierende
Schäden haftet der Hersteller nicht; das Risiko dafür
trägt allein der Benutzer.
Bitte beachten Sie, dass unsere Geräte bestimmungs-
gemäß nicht für den gewerblichen, handwerklichen
oder industriellen Einsatz konstruiert wurden. Wir
übernehmen keine Gewährleistung, wenn das Gerät in
Gewerbe-, Handwerks- oder Industriebetrieben sowie
bei gleichzusetzenden Tätigkeiten eingesetzt wird.
5. Allgemeine Sicherheitshinweise
WARNUNG: Wenn Sie Elektrowerkzeuge verwen-
den, sollten Sie die nachstehenden grundlegen-
den Sicherheitsvorkehrungen befolgen, um so das
Risiko von Feuer, elektrischem Schlag und Per-
sonenverletzungen zu reduzieren. Bitte lesen Sie
alle Anweisungen, bevor sie mit diesem Werkzeug
arbeiten.
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Ma-
schine beachten.
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Ma-
schine vollzählig in lesbarem Zustand halten.
• Die Sicherheitseinrichtungen an der Maschine dür-
fen nicht demontiert oder unbrauchbar gemacht
werden.
• Netzanschlussleitungen überprüfen. Keine fehler-
haften Anschlussleitungen verwenden.
• Vor Inbetriebnahme die korrekte Funktion der Zwei-
handbedienung prüfen.
• Die Bedienungsperson muss mindestens 18 Jah-
re alt sein. Auszubildende müssen mindestens 16
Jahre alt sein, dürfen aber nur unter Aufsicht an der
Maschine arbeiten.
• Beim Arbeiten Arbeitshandschuhe tragen.
• Vorsicht beim Arbeiten: Verletzungsgefahr für Fin-
ger und Hände durch das Spaltwerkzeug.
• Zum Spalten von schweren oder unhandlichen Tei-
len geeignete Hilfsmittel zum Abstützen verwenden.
• Umrüst-, Einstell- und Reinigungsarbeiten, sowie
Wartung und Beheben von Störungen nur bei aus-
geschaltetem Motor durchführen. Netzstecker zie-
hen!
• Installationen, Reparaturen und Wartungsarbeiten
an der Elektroinstallation dürfen nur von Fachkräf-
ten ausgeführt werden.
• Sämtliche Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
müssen nach abgeschlossenen Reparatur- und
Wartungsarbeiten sofort wieder montiert werden.
• Beim Verlassen des Arbeitsplatzes den Motor aus-
schalten. Netzstecker ziehen!
• Nicht in den Spaltbereich greifen.
• Es darf sich keine weitere Person im Arbeitsbereich
aufhalten
• Der Holzspalter darf nicht in der Transportposition
betrieben werden
• Das Blockieren der Zweihandschaltung und/oder
das Umgehen der Stellteile der Zweihandbedienung
ist unzulässig, da hierdurch besondere Verletzun-
gen beim Bedienen der Maschine drohen.